Kostenübernahme zum Hausnotruf
Die Pflegekassen in Deutschland übernehmen die Kosten mit einem Pflegegrad von 1 oder höher der Hausnotruf-Anbieter.
Die Kostenübernahme zum Hausnotruf der Pflegekassen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Hausnotrufs
- Es wurde bereits ein Pflegegrad von 1 oder höher festgestellt.
- Der Betroffene ist über den ganzen oder weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu leisten oder zu holen.
- In der Pflegesituation wird davon ausgegangen, dass der Pflegebedürftige aufgrund seines Pflege- oder Krankheitszustandes in einer Notsituation keine Hilfe mit einem handelsüblichen Telefon holen kann.
Die Kosten für den Hausnotruf der Hausnotruf-Anbieter und Leistungserbringer in der Pflege werden in Höhe der monatlichen Pauschale als technisches Pflegehilfsmittel gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI von den Pflegekassen übernommen. Dabei wird die Kostenübernahme zum Hausnotruf durch die Pflegekassen direkt an den Leistungserbringer erstattet. In vielen Senioreneinrichtungen ist ein Hausnotrufsystem bereits in den monatlichen Kosten inkludiert und kann nicht zusätzlich beantragt werden.
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Der Hausnotruf und seine Kostenübernahme
Wenn ein Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, verändert sich das gesamte Leben und das nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für die Angehörigen. Viele ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, ein Hausnotruf und die Kostenübernahme helfen dabei! Ein kleiner Knopf mit großer Wirkung. Im Notfall genügt ein einziger Druck, und Hilfe ist unterwegs. Der Hausnotruf ist ein anerkanntes technisches Hilfsmittel der Pflegekassen, das vor allem älteren Menschen und Pflegebedürftigen im Alltag Sicherheit gibt. Das Hausnotrufsystem besteht in der Regel aus einer Basisstation und einem tragbaren Notrufknopf, der am Handgelenk oder um den Hals getragen werden kann. Im Ernstfall wird über die Basisstation automatisch eine Verbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt, die dann entsprechende Maßnahmen einleitet – sei es die Benachrichtigung von Angehörigen, eines Pflegedienstes oder des Rettungsdienstes. Der Hausnotruf funktioniert in der Regel rund um die Uhr und ermöglicht es, auch bei Stürzen oder plötzlichen gesundheitlichen Problemen schnell Hilfe zu bekommen, selbst wenn man alleine in der Wohnung ist.
Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen die Kosten für einen Hausnotrufdienst unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür muss zunächst ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegen. Der Hausnotruf zählt zu den sogenannten technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Wenn ein Hausnotrufsystem die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung im Alltag sichert, kann die Kostenübernahme zum Hausnotruf noch heute beim Hausnotruf-Testsieger vom Hausnotruf-Vergleich online beantragt werden. Allerdings reicht der Pflegegrad für die Kostenübernahme zum Hausnotruf nicht aus. Die weitere Voraussetzung ist:
Die pflegebedürftige Person lebt alleine oder ist tagsüber regelmäßig alleine, wenn beispielsweise der Partner oder die Angehörigen arbeiten oder anderweitig verhindert sind. Auch wenn nur eine andere Person im Haushalt lebt, diese aber selbst pflegebedürftig oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu helfen, wird der Hausnotruf in der Kostenübernahme als sinnvoll eingestuft. Die Pflegekasse prüft in jedem Einzelfall, ob der Hausnotruf notwendig ist und die genannten Bedingungen für die Kostenübernahme als Pflegeleistung erfüllt sind.
Die Höhe der Kostenübernahme ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Der monatliche Grundbetrag für den Hausnotrufdienst liegt derzeit (Stand 2025) bei 25,50 Euro im Monat. Zusätzlich wird eine einmalige Anschlussgebühr von bis zu 10,49 Euro übernommen. Diese Beträge gelten für die Standardleistung, also den klassischen Hausnotruf ohne Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung, GPS-Ortung oder mobile Lösungen. Wer sich für solche Zusatzoptionen entscheidet, muss die Mehrkosten in der Regel selbst tragen, es sei denn, sie sind medizinisch oder pflegerisch begründet und ebenfalls genehmigt worden.
Die Kostenübernahme Schritt-für-Schritt erklärt
Wer einen Hausnotruf benötigt, kann den Antrag direkt bei seiner Pflegekasse oder bei einem zertifizierten Leistungserbringer stellen – hierbei empfehlen wir den Pflegehasen als Hausnotruf-Anbieter und Testsieger. Das kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Viele Anbieter von Hausnotrufdiensten wie der Testsieger unterstützen ihre Kundinnen und Kunden bei der Antragstellung und stellen gleich das passende Online-Formular zur Verfügung. Einige kooperieren sogar direkt mit den Pflegekassen und rechnen die Kosten ohne Umwege ab. Für die Betroffenen bedeutet das: kein Papierkram, keine Vorleistung, keine Wartezeiten. Nach Bewilligung übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten direkt und rechnet mit dem Hausnotruf-Anbieter ab. Wichtig ist, dass das Hausnotrufsystem von einem anerkannten Anbieter wie dem Testsieger stammt, der über eine sogenannte Zulassung als Pflegehilfsmittelversorger verfügt. Nur dann dürfen die Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wer ein nicht-zugelassenes Gerät oder einen nicht-zugelassenen Anbieter wählt, muss die Kosten selbst tragen.
Auch der Wechsel eines Anbieters ist jederzeit möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern oder ein günstigeres oder besseres Angebot gefunden wird. In solchen Fällen sollte die Pflegekasse rechtzeitig informiert werden, damit es nicht zu Zahlungslücken kommt. Und sobald sich die Pflegesituation verschlechtert, können auch erweiterte Systeme beantragt werden, etwa mit integrierter Sturzerkennung oder Funkreichweite über mehrere Etagen. Hierzu ist meist eine erneute ärztliche oder pflegerische Begründung notwendig.
Schrittweise Beantragung der Kostenübernahme zum Hausnotruf
1. Voraussetzungen prüfen:
Bevor ein Antrag zur Kostenübernahme zum Hausnotruf gestellt wird, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten erfüllt sind. Wichtig ist zunächst, dass die betroffene Person einen Pflegegrad hat – mindestens Pflegegrad 1. Darüber hinaus muss die pflegebedürftige Person allein leben oder tagsüber regelmäßig alleine sein, etwa weil Angehörige berufstätig sind. Auch wenn mehrere Personen im Haushalt leben, aber keine Hilfe im Notfall leisten können (wie ebenfalls pflegebedürftig), kann ein Anspruch bestehen. Der Hausnotruf wird von der Pflegekasse als sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel mit dem Ziel gewertet, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
2. Passenden Anbieter wählen:
Im nächsten Schritt sollte ein geeigneter Anbieter für den Hausnotruf aus dem Hausnotruf-Vergleich ausgewählt werden. Wichtig: Der Anbieter muss von den Pflegekassen, wie unser Hausnotruf-Testsieger, anerkannt sein. Nur dann kann er direkt mit der Kasse abrechnen. Viele große Anbieter wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser haben diese Zulassung ebenfalls. Sie bieten meist sowohl Standard-Hausnotrufsysteme als auch Varianten mit Zusatzfunktionen an. Für die Kostenübernahme des Hausnotrufs ist jedoch nur die Basisversion relevant, also das klassische Notrufgerät mit Handsender, Verbindung zur Notrufzentrale und 24-Stunden-Bereitschaft.
3. Den Antrag stellen:
Sobald Sie einen Hausnotruf-Anbieter gewählt wurde, wird ein Antrag auf Kostenübernahme zum Hausnotruf bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dieser Antrag kann meist direkt vom gewählten Anbieter übernommen oder gemeinsam mit ihm ausgefüllt werden. Die Hausnotruf-Anbieter haben in der Regel vorbereitete Formulare oder Online-Anträge, die schnell und unkompliziert bearbeitet werden können. Unser Tipp: Der Antrag zur Kostenübernahme zum Hausnotruf sollte vor der Installation gestellt werden, damit die Übernahme der Kosten wirklich gesichert ist. In Notfällen kann jedoch auch rückwirkend eine Genehmigung möglich sein – am besten vorher telefonisch bei der Pflegekasse oder dem Hausnotruf-Anbieter abklären.
4. Genehmigung abwarten:
Nach dem Eingang des Antrags zur Kostenübernahme zum Hausnotruf prüft die Pflegekasse, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel erfolgt die Entscheidung innerhalb weniger Tage. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und der gewählte Hausnotruf-Anbieter bekommt parallel die Erlaubnis zur Abrechnung mit der Kasse. Ab diesem Zeitpunkt fallen für die Standardleistung keine Kosten für Sie an. Die Pflegekasse übernimmt den monatlichen Grundbetrag (aktuell 25,50 Euro) sowie eine einmalige Anschlussgebühr von bis zu 10,49 Euro.
5. Gerät installieren lassen:
Sobald die Genehmigung erfolgt ist, kann der Anbieter das Hausnotrufgerät installieren. In der Regel erfolgt dies vor Ort, damit die Funktion des Geräts geprüft und erklärt werden kann. Die betroffene Person erhält einen Notrufknopf, der entweder als Armband oder Halsband getragen wird. Bei Bedarf kann auch ein Schlüsseltresor angebracht werden, damit Rettungsdienste bei einem Notruf Zugang zur Wohnung erhalten. Es ist jedoch in der Regel keine Kassenleistung und muss selbst finanziert werden.
6. Änderungen melden:
Das Hausnotrufsystem ist nun aktiv und kann jederzeit genutzt werden. Falls sich die Situation ändert, weil eine weitere Person mit in den Haushalt zieht oder die Pflegebedürftigkeit sich verändert, sollte die Änderung der Pflegekasse gemeldet werden. Auch ein Hausnotruf-Anbieterwechsel ist jederzeit möglich, sollte jedoch im Voraus mit der Pflegekasse abgesprochen werden, damit die nahtlose Abrechnung gewährleistet ist. Hier empfehlen wir die Dienste sowie ausgezeichneten Services vom Hausnotruf-Testsieger dem Pflegehasen als top Leistungserbringer der Pflegekassen.
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